AGB

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen Klaviertransport Express und dem Auftraggeber gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
  1. Leistungsumfang/ Zusatzleistungen

    Klaviertransport Express führt unter Wahrung der Interessen des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus.

    Klaviertransport Express wird als Lieferant tätig, ist ebenso berechtigt Helfer für die Transporte einzusetzen. Das Recht, die Aufträge selbst durchzuführen, bleibt hiervon unberührt. Klaviertransport Express ist berechtigt, Beiladungen vorzunehmen und die Ware gemeinsam mit anderen Gätern zu befördern.

    Nicht vorhersehbare Leistungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges durch den Absender beim Vertragsabschluss, sind von der bisher angedachten Vergütung nicht erfasst. Für derartige Extraleistungen kann Klaviertransport Express zusätzliche Vergütung verlangen.

  2. Pflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Ausführung der Transporte, notwendigen Gegenstände, Informationen und Rechte zur Verfügung zu stellen und etwaige Mitwirkungshandlungen zu leisten.

    • (Vor-) Produkte und Materialien
    • Auftragnehmer über spezifische Besonderheiten der Güter zu informieren
    • soweit erforderlich dessen Mitarbeiter zu schulen

    Diese Vorleistungen und die Mitwirkungshandlungen sind rechtzeitig und vollständig zu erbringen.

  3. Gefährliche Güter

    Der Auftraggeber ist verpflichtet:

    • den Auftragnehmer darüber zu unterrichten, wenn es sich bei dem Umzugsgut um gefährliche Gegenstände oder chemische Stoffe handelt
    • den Auftragnehmer auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die aufgrund gefährlichen Gütern entstehen können
  4. Pflichten des Auftragnehmers

    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu erbringen. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen.

    Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Einwände oder Unregelmäßigkeiten, die bei der Ausführung des Transports entstehen können, unverzüglich zu informieren und diese zu dokumentieren.

  5. Haftung

    Auf Wunsch kann der Auftraggeber eine Transportversicherung mit der Klaviertransport Express abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb von einer Woche nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugsgutes eingereicht werden.

  6. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

    Der Rechnungsbetrag ist bei nationalen Transporten vor Beendigung der Entladung und bei internationalen Tansporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Klaviertransport Express berechtigt, das Gut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.

  7. Trinkgelder

    Trinkgelder sind mit der Rechnung des Transportunternehmens nicht verrechenbar.

  8. Nachprüfung durch den Absender

    Bei Abholung des Gutes ist der Auftraggeber verpflichtet zu prüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder nicht mitgenommen wird.

  9. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

    Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:

    • bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme
    • bei einer früheren Kündigung 30% der Auftragssumme

    9.1 Wenn der Auftrag nicht erfolgen kann -> Hindernisse im Haus beim Transportieren des Gegenstands, trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten.

    9.2 Wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber im Voraus über den möglichen Schaden informiert, der Auftraggeber den Transport bestätigt, im Falle des Schadens haftet das Unternehmen nicht.

  10. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder in Teilen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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